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20051018 Tuesday October 18, 2005

Eurid Regulairen fuer Sunrise Period

Der Countdown beginnt. Am 7.12.2005 startet die Sunrise Period I für .eu Domains. Zumindest langfristig werden .eu Domains eine durchaus wichtige Rolle bei den TLDs spielen. Kritisch ist allerdings anzumerken, dass .eu derzeit als "Ausweichdomain" hauptsächlich für Deutschland interessant ist, wo aufgrund der Domaindichte sehr viele gute Domains bereits vergeben sind. Wieso sollte ein Franzose (mit 400.000?? registrierten .fr TLDs) ausgerechnet eine .eu Domain ins Portfolio legen, wenn es unter der eigenen TLD noch genügend interessante Domainnamen zur freine Verfügung existiert. Die Anzahl der wirklich .eu weit operierenden Unternehmen dürfte vergleichsweise gering sein. Interessant ist die TLD des Weiteren für diejenigen, deren TLD selbst eher unbekannt und evtl. auch wenig "attraktiv" ist. Die Anzahl der .eu-Domain Registrierungen düfte im ersten Jahr meiner Schätzung nach bei mind. 1,5 Mio liegen, wovon wohl 1 Mio von Domaingrabbern gehalten werden wird;-) 

Eurid Regularien Sunrise Periods http://www.eurid.eu/en/documents/sunrise_rules_v1_0.pdf

Anhang "Frühere Rechte": http://www.eurid.eu/en/documents/annex_1_v1_0.pdf

Eine gute und sehr eingänige Zusammenfassung bezüglich der Sunrise-Periods und den einzelnen Anspruchsgruppen hat united-domains in Ihrem Newsletter publiziert den ich nachfolgend auszugsweise zitieren möchte:

Quelle: United Domains

Sunrise Phase 1:

  • Öffentliche Einrichtung ("public body"):
    z.B. Name der Stadt, Gemeinde, Behörde, Schule, Kammer.
  • Eingetragene Wortmarke oder Wort/Bildmarke ("trademark"):
    Nationale Marke in mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten oder EU-Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke mit Gültigkeit in mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten. Die Marke muss angemeldet und in das Markenregister eingetragen sein. Nachweis ist z.B. durch Kopie der Markenurkunde zu erbringen

Sunrise Phase 2:

  • Nachname ("family name"):
    z.B. schmidt.eu, mayer.eu. Nachweis ist z.B. durch Kopie des Personalausweises zu erbringen.
  • Unternehmensname/Firma/Geschäftsbezeichnung ("company name")
    Für Unternehmen aller Art. Die .eu-Domain muss exakt dem vollständigen Unternehmensnamen entsprechen. Ausnahme: Rechtsform kann weggelassen werden, Leerzeichen durch Bindestrich ersetzen bzw. weglassen. Nachweis ist z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder Kopie von Werbematerialien, Briefköpfen, etc. zu erbringen. Das Unternehmen muss nachweislich "aktiv am Markt" tätig sein, also keine Briefkasten-Firmen.
  • Unterscheidungskräftiger Werktitel ("distinctive titles of protected literay and artistic works"):
    z.B. harry-potter.eu, jurassicparc.eu. Nachweis ist z.B. durch Kopie des Buchcovers zu erbringen.

( Oct 18 2005, 08:39:44 PM CEST ) Permalink


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